Samstag 25. Mai 2013, 02:21

Binnenmarkt & Wettbewerb

Binnenmarkt als Triebfeder für Wachstum

Wachstum wird vielfach als unabdingbare Voraussetzung für ein funktionierendes Wirtschaftssystem gehalten. Dabei ist der Binnenmarkt in den Augen der europäischen Kommission die ultimative Haupttriebfeder für Wirtschaftswachstum. Entsprechend genau wird analysiert: Es gibt Chancen zur Optimierung.

Förderung der Dienstleistungen
Förderung der Dienstleistungen
Bild: Maren Beßler/pixelio.de
Förderung der Dienstleistungen und bessere Governance im Binnenmarkt bedeuten mehr Wachstum. So jedenfalls sieht es die Kommission. Stets um Nachhaltigkeit bemüht erwartet Brüssel, dass die Vorgaben sauber umgesetzt werden. Und um den Forderungen in angemessener Form Nachdruck zu verleihen hat die Kommission Massnahmen getroffen, damit die Binnenmarktvorschriften besser funktionieren. Zudem soll der Dienstleistungssektor forciert werden. Schließlich fallen über 45% des europäischen BIP unter die Dienstleistungsrichtlinie geregelter Bereiche. Diesem Bereich kommt in den kommenden Jahren eine besondere strategische Bedeutung zu.

Hindernisse im Binnenmarkt

Speziell aus Kreisen kleiner und mittlerer Unternehmen ist vielfach zu vernehmen, dass nach wie vor zahlreiche Hindernisse im europäischen Binnenmarkt existieren. Das wiederum ruft die Kommission auf den Plan. Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften verlangen ein koordiniertes Vorgehen, die Mitgliedstaaten müssen mitziehen ob sie wollen oder nicht. Da Wirtschaftswachstum eine wichtige Rolle auf der Agenda einnimmt, muss es konsequent gefördert werden. Das bestätigt auch Michael Barnier, Kommissionsmitglied mit Zuständigkeitsbereich Binnenmarkt und Dienstleistungen.

Nulltoleranz bei Richtlinien

Brüssel macht ernst: Der Vorschlag lautet, speziell die Sektoren mit dem größten Wachstum zu pushen, hier ist naturgemäss am meisten zu holen. 2012-2013 trifft das auf den Dienstleistungssektor sowie netzgebundene Wirtschaftszweige zu. Zugleich verpflichtet die Kommission die Mitgliedstaaten, tunlichst und ohne wenn und aber auf die konsequente, termingerechte Umsetzung der Richtlinien zu achten, bei Bedarf gibt`s Rückendeckung, um potenzielle Probleme aus dem Wege zu räumen. Vertragsverletzungsverfahren werden von 25,5 auf 18 Monate verkürzt, die Urteile des Gerichtshofs sind verpflichtend binnen 12 Monaten umzusetzen.

Handlungsspielraum für Bürger

Informieren, informieren: IT-Tools sollen effizienter genutzt werden, um Bürger und Unternehmen gleichermaßen zu informieren und in Folge deren Handlungsspielraum zu verbessern. Binnenmarktzentren sollen über die Vorschriften wachen, Troubleshooting soll an Dimension gewinnen. Diskriminierende Vorschriften bezüglich Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz, die nach wie vor in vielen EU-Staaten üblich sind, müssen restlos beseitigt werden, es drohen heftige Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission. Reformresistente Strukturen werden Brüssels volle Aufmerksamkeit erfahren, hier sind ziemlich tief greifende Aufräumungsarbeiten angesagt.    

Drei Arbeitsunterlagen zur Ergänzung

Ein Bericht über die erfolgreiche Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinien gibt Aufschluss über den Status quo, verbleibende Probleme werden aufgezeichnet. Einheitliche Ansprechpartner für hartnäckige Problembereiche sollen effizient durchgreifen. Der Bewertung der Mitgliedstaaten ist ein eigener, ziemlich umfangreicher Abschnitt gewidmet, wobei gezielt auf Wachstumspotenzial, Umsetzung der Richtlinien  und wirtschaftliche Spezifikationen geachtet wird.

Der Kohärenztest gibt Aufschluss über die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und wie diese Unternehmen gegenüber zur Anwendung kommen. Hier sind vielfach zahlreiche Hindernisse aufgetaucht, wie teils reichlich heterogen geregelte Berufsqualifikationen und die Anerkennung von Diplomen, hier geht sehr zum berechtigten Ärger der Kommission einiges ganz mächtig daneben.  Punkto Versicherungsschutz für Erbringer grenzüberschreitender Dienstleistungen sowie unterschiedliche Standards beim Verbraucherschutz bilden weitere Herausforderungen für tief greifende Reformen.

Zudem geht es darum, dem diskriminierenden Verhalten von Unternehmen aufgrund unterschiedlicher Staatsangehörigkeit ein Ende zu setzen. Das betrifft auch die leidige Frage des Wohnsitzes. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Dienstleistungsempfängern aufgrund der Staatsangehörigkeit wird penibel analysiert, Brüssel versteht sichtlich keinen Spaß in dieser teils fast schon leidigen Angelegenheit.

Meilenstein für grenzüberschreitende Unternehmungen

Die Dienstleistungsrichtlinie gilt zu Recht als Meilenstein für einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt. Hindernisse für den Handel mit Dienstleistungen werden sukzessive eliminiert und beseitigt. Die Niederlassung in anderen Ländern wird spürbar erleichtert, ebenso die grenzübergreifende Leistungserbringung. Mitgliedstaaten sind ausdrücklich angehalten, die teils wirklich lästigen Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Vorschriften, die den lauteren Wettbewerb im Binnenmarkt beeinträchtigen endlich abzuschaffen. „Einheitliche Ansprechpartner“ für Unternehmen sollen diesen das Leben erleichtern und die erforderlichen Informationen zu einschlägigen Verfahren aufbereiten. Weiters sollen viele Wege und Hürden sprich einschlägige Verfahren im Zusammenhang mit Dienstleistungen, die im Ausland erbracht werden online abgewickelt werden. Brüssel setzt auf eine moderne Verwaltung.

Der Abbau von Verwaltungsaufwand bedeutet für Unternehmen Einsparungen über rund 40 Milliarden Euro. So sparsam kann Bürokratie werden, wenn die Kommission Hand anlegt.        


 




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