Betrugsbekämpfung: Weniger Fälle von Betrug mit EU-Geldern
Laut dem jährlichen Bericht der Kommission über den Schutz der finanziellen Interessen der EU ist die Zahl der Fälle von Betrug zu Lasten des EU-Haushalts im Jahr 2011 um 35 % zurückgegangen.

Bild: EU
Neben den verschärften Maßnahmen und den verbesserten Kontrollen bei EU-Geldern gibt es eine Reihe technischer Gründe für den Rückgang der Betrugsquote im Jahr 2011. Der Abschluss des Programmplanungszeitraums im kohäsionspolitischen Bereich und eine durchgängigere Berichterstattung über das neue Kontrollsystem für die Landwirtschaft trugen ebenfalls dazu bei, dass weniger Betrug als noch im Jahr 2010 gemeldet wurde.
Insgesamt waren EU-Gelder in Höhe von 295 Mio. EUR (0,2 % des EU-Haushalts) von Betrug betroffen. Diese Mittel müssen gemäß den einschlägigen EU-Vorschriften wieder eingezogen werden. Die Kommission unterstreicht in ihrem Bericht die Notwendigkeit einer weiteren Verringerung der gegen den EU-Haushalt gerichteten Betrugsdelikte und empfiehlt den Mitgliedstaaten eine Reihe von Abhilfemaßnahmen.
Nulltoleranz bei Betrug
Dazu Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern, Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung: „Der Rückgang von Betrug zu Lasten des EU-Haushalts zeigt, dass unser entschlossenes Vorgehen zur Lösung dieses Problems Früchte zu tragen beginnt. Aber dieser Kampf ist noch lange nicht beendet. Die Kommission bleibt, was Betrug anbelangt, bei ihrer Politik der Nulltoleranz: Kein einziger Cent an Steuergeldern darf in die Taschen von Betrügern gelangen. Daher wird die Kommission auch weiterhin alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den EU-Haushalt zu schützen – aber auch die Mitgliedstaaten müssen noch mehr tun.“
Die Einziehung von durch Unregelmäßigkeiten und Betrug ausgefallenen EU-Mitteln hat sich ebenfalls verbessert: Im letzten Jahr hat die Kommission etwa 2 Mrd. EUR im Zuge von Finanzkorrekturen und Nacherhebungen eingezogen. Die Mitgliedstaaten haben ebenfalls einige Verbesserungen bei den Rückforderungen von Endempfängern erreicht, insbesondere im Bereich der Heranführungshilfen.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten, die immer noch niedrige Einziehungsquoten aufweisen, in ihrem Bericht auf, die erforderlichen Verbesserungen vorzunehmen und Vermögen zu beschlagnahmen, wenn die Begünstigten die von Unregelmäßigkeiten und Betrug betroffenen Gelder nicht zurückzahlen.


















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