Mittwoch 22. Mai 2013, 14:07

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Aussterbendes Österreich: Fünf Maßnahmen für mehr Kindersegen

Mit nur 1,4 Kindern pro Pärchen halbiert sich beinahe jede Generation in unserem Land. Armut betrifft Österreicher fast nur mehr dann, wenn es alleinerziehende bzw. -stehende Frauen sind. Eine vergreisende Gesellschaft ist weniger innovativ, kann ihr Sozialsysteme schlechter finanzieren und wird (noch) depressiver. Höchste Zeit, sich zu vermehren.

Aussterbendes Österreich: Fünf Maßnahmen für mehr Kindersegen
Aussterbendes Österreich: Fünf Maßnahmen für mehr Kindersegen
Bild: Rike/PIXELIO/©www.pixelio.de
Der Staat kann einer Frau, die keinen geeigneten Partner für Kindersegen fand, keinen solchen besorgen. Aber er kann Pärchen, in deren materiell orientierten Lebensstil („Reisen, Hifi, Lebensversicherung“) Kinder nur schwer zu passen scheinen, die schönste Alternative dieser Welt schmackhaft machen: Kinder.

Warum schaffen es skandinavische Länder oder Frankreich, dass sich ihre Gesellschaften mit beinahe 2 Kindern pro Pärchen fast vollständig reproduzieren? Weil sich deren Kinderfreundlichkeit nicht nur in Sonntagsreden erschöpft, sondern durch gelebte Frauenfreundlichkeit bewiesen wird. Eine Gesellschaft, die mehr Kinder will, muss das Sozial- und Steuerrecht so verändern, dass Frauen die Gewissheit erlangen, auch als Mutter ein materiell unabhängiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können.

„Recht“ auf Teilzeitjob

Für moderne Frauen gilt die Karriere mit dem positiven Schwangerschaftstest heute als beendet, weil viele Firmen Teilzeit-Beschäftigungen nur ausnahmsweise vorsehen. Deshalb soll Arbeitgebern für Frauen, die nach der Geburt ihres Kindes nur mehr halbtags arbeiten wollen, für zwei Jahre die Arbeitgeber-Beiträge zur Sozialversicherung (SV) von 23,5% auf 11,75% halbiert werden, wenn man eine entsprechende Teilzeitstelle schafft. Einzige Voraussetzung: Die Mutter muss vorher mindestens ein Jahr Fulltime gearbeitet haben.
Zur Gegenfinanzierung sollen die Arbeitgeber-Beiträge zur SV für kinderlose Angestellte um ein bis zwei Prozentpunkt erhöht werden. Die Umverteilung von kinderlosen Angestellten hin zu Eltern würde sich hinter den Kulissen abspielen. Aber es würde die Bereitschaft der Unternehmen, ihre jungen Mütter halten zu wollen, dramatisch (positiv) verändern.

Leidenschaftlich gerne wettern Europas Gewerkschaften gegen Teilzeitjobs, würden diese doch angeblich Vollzeitjobs ersetzen. Die Statistik weiß vom Gegenteil: Die Erhöhung der österreichischen Erwerbsquote in den letzten 30 Jahren kam vor allem von zusätzlich geschaffenen Teilzeitbeschäftigungen.

Der „Kinder-Hunderter“

Gegenüber früher, als Frauen später einmal nur die Witwenpension des Mannes zugestanden hat, sind Teilzeit-Beschäftigungen heute schon eine Verbesserung. Aber immer noch zu wenig. Denn die Frauen erwerben nun zwar genügend Pensionszeiten – aber zu niedrige Pensionshöhen, um im Alter unabhängig von einem Mann leben zu können.

Deshalb braucht es eine zusätzliche Mutter-Pension, die gegen Armutsgefährdung im Alter schützt. Einen ersten Schritt hatte die Regierung Schüssel gesetzt, als sie Müttern bei der Pensionsberechnung pro Kind drei Jahre anrechnete. Um jetzt auch noch die Pensionshöhe zu verbessern, sollen Mütter für jedes Kind später einmal 100 Euro im Monat mehr Pension bekommen. Bei drei Kindern also 300 Euro mehr Pension im Monat. Inflationsgesichert. Gegenfinanziert soll dies durch eine Erhöhung der Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung werden: Um zwei Prozent für kinderlose Erwerbstätige (also auch für Selbstständige, Unternehmer und Bauern) und um ein Prozent für Pensionisten.

Den um zwei Prozent höheren SV-Betrag spürt der Kinderlose auf dem Gehaltskonto. Monat für Monat. Und eine Gesellschaft versteht nun erstmalig, dass die gewollte Kinderlosigkeit mit enormen sozialen Kosten für die Allgemeinheit verbunden ist. Und dass für diese nun erstmals zu bezahlen ist.
Würde man Österreichs zahlreiche Sozialversicherungen endlich zusammenlegen, würde für Frauenförderungs-Maßnahmen noch viel mehr Geld zur Verfügung stehen.

Recht auf Krabbelstube

Das Herzstück jeder Reform muss die flächendeckende Versorgung des Landes mit Krabbelstuben und Kindergärten sein. Müttern muss ab dem zweiten Lebensjahr ihres Kindes ein öffentlicher Betreuungsplatz garantiert zur Verfügung stehen. Gemeinden, die dies nicht schaffen, müssen die (nachgewiesenen) Kinderbetreuungskosten bei Pflegemüttern zur Gänze übernehmen.
Wichtig ist, dass die Krabbelstuben bereits um 7:00 aufsperren und bis mindestens 17:30 offen halten. Gemeinden, deren Finanzkraft dazu nicht ausreicht, sollen zur Zusammenlegung mit anderen Gemeinden verpflichtet werden. Die eingesparten Verwaltungskosten sind primär für die Kinderbetreuung zu verwenden.

Bezahlter Pflegeurlaub

Was hilft einer Mutter aber ein (Teilzeit-)Job, wenn ihr Kind einmal krank ist und gerade keine Oma einspringen kann? Theoretisch besteht hier das Instrument der Pflegefreistellung: Für 14 Tage können Mütter bezahlt zu Hause bleiben, um ihre Kinder zu pflegen.
Weil vielen Frauen bewusst ist, dass dies ihren Unternehmern teuer zu stehen kommt, nehmen sie dieses Recht viel zu selten in Anspruch. Deshalb ist den Unternehmern das auf die Pflegetage entfallende Entgelt in Höhe von 123,5% (also auch inklusiver der Lohnnebenkosten) zu ersetzen. Die Mittel dazu kommen aus den höheren Sozialversicherungsbeiträgen für Kinderlose.
Wenn sowohl Mütter als auch Unternehmen einmal die Gewissheit haben, durch Kinder nicht mehr finanziell „gehandicapt“ zu sein, wird sich das Mutter-Sein schnell „ent-problematisieren“.

Männer in die Pflicht nehmen

Theoretisch ist der Unterhalt, den Männer ihren ehemaligen Partnerinnen für die Kinder zu leisten haben, halbwegs gut geregelt. Praktisch unterschreiten die Zahlungen aber oft eine bestimmte Mindesthöhe, weil sich Männer der Zahlung entweder trickreich entziehen oder in einer finanziell schwierigen Situation befinden.
Das Jugendamt muss hier beherzter und großzügiger einspringen und der Mutter den Unterhalt sofort bis zu einer Mindesthöhe von 280 Euro monatlich vorstrecken. Das Geld soll später vom und auf Initiative des Jugendamtes eingeklagt werden. Damit sänke der Druck auf Mütter, sich bei Unterhaltsstreitigkeiten auf faule Kompromisse einzulassen.

Überholtes Familienbild

Österreichs Kinder- und Familienförderung ist weltweit einzigartig - teuer. Es fördert mit ungeheurem Geldaufwand ein Familien-Modell, bei dem die Mutter bei den Kindern zu Hause bleibt und im hohen Alter einmal von der guten Pension des Ehemannes mitversorgt wird. Unglücklicherweise ist dieses Bild aber seit einem halben Jahrhundert Geschichte.

Es ist auch ein halbes Jahrhundert her, dass sich unsere Gesellschaft vollständig reproduziert hat. Wir können uns dieser Dramatik nicht mehr verschließen. Eine kinderlose Frau, die heute eine kleine Pension hat, weil sie damals nicht arbeiten und lieber bequem vom Gehalt eines Mannes leben wollte, ist selber schuld. Trotzdem hatte man in den letzten 10 Jahren die Mindestpensionen undifferenziert und überdurchschnittlich stark erhöht. Das brauchen wir uns nicht mehr zu leisten.
Wenn es unserem Land gelingt, nicht nur die Erwerbstätigkeit von Frauen (weiter) zu erhöhen, sondern auch deren Gehaltshöhe, dann gibt es automatisch auch mehr Kinder. Und das heißt langfristig: Höhere Steuereinnahmen, höhere Pensionen und eine sinkende Kluft zwischen Männer- und Frauenentlohnung.

Dann steigen auch Optimismus, Dynamik und Innovationsfreude wieder. Und das kann einer Gesellschaft, deren Glück in der Vergangenheit zu liegen scheint („Früher war der Himmel blauer“), nur förderlich sein.


 




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