Freitag 24. Mai 2013, 11:52

Binnenmarkt & Wettbewerb


Aufregung in der Schweiz wegen Diskriminierung durch Italien

In der Schweiz herrscht beträchtliche Aufregung, weil man sich gegenüber EU-Bürgern durch Italien diskriminiert fühlt. Grund für die Aufregung ist das so genannte „Brain-Drain-Gesetz“, das Ende Jänner 2011 in Italien in Kraft trat.

Schweizer Flagge
Schweizer Flagge
Bild: CC-BY 3.0
Damit werden gut ausgebildeten Arbeitskräften, die im Ausland Arbeits- und Studienerfahrung gesammelt haben, steuerliche Vorteile gewährt, wenn sie nach Italien ziehen. Italien begründet dieses Gesetz damit, dass man einerseits das Abwandern von talentierten Arbeitskräften verhindern und andererseits hochqualifizierten Arbeitnehmern besondere Anreize bieten will. Was die Schweizer auf die Palme treibt, ist die Tatsache, dass dieses Gesetz nur auf EU-Bürger zutrifft. Schweizer, die einen Arbeitsplatz in Italien annehmen, können dagegen von Steuererleichterungen nur träumen.

Im Bundesrat – so meldet unter anderem der „Tages-Anzeiger“ – überlegt man sogar, in Brüssel dagegen Beschwerde einzulegen. Sieht man doch in diesem Gesetz eine Verletzung des bilateralen Doppelbesteuerungsabkommens und einen Verstoß gegen das Prinzip der Personenfreizügigkeit. Und in Bern legt man noch ein „Schäuferl“ nach. Für Mario Tuor, Sprecher des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen, ist die steuerliche Diskriminierung nur „ein Beispiel mehr für die Schwierigkeiten, die uns Italien derzeit macht“. Die Liste der Vorwürfe von Bern an die Adresse von Rom ist beachtlich. So gäbe es mit der Begründung, dass die Schweiz keinen Informationsaustausch nach OECD-Standard in Steuerfragen pflege, bürokratische Schikanen beim grenzüberschreitenden Warenverkehr. Weiters würde das italienische Finanzministerium verhindern, dass einzelne EU-Staaten mit der Schweiz eine „Abgeltungssteuer“ vereinbaren und es zu einer gemeinsamen Haltung der EU gegenüber den Steuerprivilegien, die Schweizer Kantone ausländischen Holdings gewähren, kommt. Schließlich wird von der Schweiz auch die schlechte Zusammenarbeit mit italienischen Behörden im Falle von Kindesentführungen und bei der Rückführung von Asylbewerbern beklagt.

Gelassen kommentiert man diese Ankündigungen in Brüssel. Dort meinen Diplomaten, dass die Schweiz gut daran täte, vielleicht doch einmal ihr Verhältnis zur EU zu überdenken und endlich auch akzeptieren zu lernen, dass nicht alle „Früchte am EU-Baum“ für sie erreichbar sind – jedenfalls solange man abseits steht. Wenn es darum geht, Ausnahmen und Sonderregelungen mit der EU in Anspruch zu nehmen, sei man alles andere als zimperlich, würde jederzeit und ohne Hemmungen „mit beiden Händen“ zugreifen.


 




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