Atomkraft: Erkenntnisse aus dem Stresstest
Die Stresstests für Kernkraftwerke sind abgeschlossen. Es gibt keinen ernsthaften Grund zum Abschalten, die Situation ist zufrieden stellend, so das optimistische Statement aus Brüssel. Doch die Empfehlungen der Kommission für wichtige Sicherheitsmassnahmen zeugen von zahlreichen Versäumnissen der Betreiber.

Bild: dieterwald/pixelio.de
Erkenntnisse aus den Stresstests
Die sicherheitstechnischen Merkmale vor dem Hintergrund der schrecklichen Katastrophe von Fukushima berücksichtigen nebst Erdbebenrisiken, Überflutungen und mehrfach ungeeignet platzierter Notfallausrüstung auch die erforderlichen Notfallmassnahmen. Diese haben sämtliche Anlagenzustände und möglichen Unfälle von Maximalleistung bis zur Abschaltung zu berücksichtigen und sind bei über 50 % der Reaktoren nicht verfügbar. Ähnlich traurig ist es um Passivmassnahmen bei drohender Explosionsgefahr wie Wasserstoffexplosionen bestellt. Zudem kommt, dass es an internationaler Abstimmung bei Notfallplänen für Naturkatastrophen mangelt. Die Westeuropäischen Atomaufsichtsbehörden (WENRA) sind angehalten Leitlinien zu präsentieren, welche die Nuklearsicherheitsbehörde der Kommission (ENSREG) alle zehn Jahre kontrolliert.
Gravierende Mängel im Norden
Olkiluoto / Finnland und Forsmark / Schweden gelten laut EU-Bericht als besonders heikel. Die Betreiber haben weniger als eine Stunde Zeit haben, um nach einem kompletten Stromausfall oder einem Ausfall der Kühlsysteme die Sicherheitssysteme erneut hochzufahren. In der Atomhochburg Frankreich kritisieren die Experten die durchwegs unpässliche Lagerung der Notfallausrüstungen sowie eklatante Mängel bei Erdbeben und Flutgefahren. Der umfangreiche Bericht lässt die Franzosen in einem schrägen Licht erstrahlen, die Aufrüstkosten lassen die Betreiber in betretenes Schweigen verfallen. Ähnlich sieht es in Borssele / Niederlande aus. Spanien und Großbritannien geben ebenfalls Grund zur Sorge. Bulgarien und Tschechien sind gegen Gasexplosionen nach schweren Unfällen unzureichend bis gar nicht gewappnet, wenig anders sieht es in der Slowakei, Slowenien und Rumänien aus. Die tschechischen Reaktoren wurden ebenso wie das slowenische AKW Krsko einer direkten Prüfung unterzogen, detto Ungarn. Es fehlt an Filteranlagen, Notfallausrüstung und Katastrophenplänen. Was Deutschland betrifft: Die EU-Stresstests ergebenMängel bei 12 Anlagen, bei Kühlwasser und Stromversorgung hingegen scheint solide Ordnung zu herrschen.
Tiefe Betroffenheit in der Politik
Umweltminister Niki Berlakovich pocht zur Beseitung der Mängel auf Aktionspläne bis Ende des Jahres. Diese sind durch die Staaten, welche AKWs betreiben, vorzulegen. Es geht um ein Sicherheitssystem auf gesamteuropäischer Ebene mit dem Ziel normierter, rechtsverbindlicher Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau. Abschalten oder Nachrüsten lautet die Devise. Ähnlich sieht es sein deutscher Amtskollege Umweltminister Peter Altmaier, der ebenfalls auf Konsequenzen drängt. Einheitliche Kriterien sind gefragt. Es ist kaum zu erklären, wenn Deutschland jetzt noch nachrüstet, Frankreich jedoch nicht, obwohl die Anlagen dort noch 20 Jahre in Betrieb sind. Aus Tschechien hingegen ist spürbare Sorglosigkeit zu vernehmen. Es sind keine Mängel erkennbar, neue Technologien bedeuten neue Chancen und Möglichkeiten, die Sicherheit zu erhöhen, so das offizielle Statement aus dem Ministerium.
Pflichtversicherung gegen Unfälle in AKWs
Angesichts der doch ziemlich vernichtenden Medienberichte verlangt EU-Kommissar G. Oettinger eine Pflichtvericherung für Unfälle von Atomkraftwerken. Doch das wird wohl eine Kleinigkeit kosten. „Ich denke, dass bestimmte Versicherungspflichten verbindlich vorgeschrieben werden sollten. Dadurch sollten unter anderem die Vollkosten für Kernkraftstrom noch mehr einer ehrlichen umfassenden Vollkostenrechnung entsprechen als es derzeit geschieht“, so Oettinger. Das wirkt sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der Kernkraft aus, doch es ist nicht sein Auftrag, Atomstrom durch Sicherheitsdumping billig zu machen.
Ohne Europaparlament keine Besserung
Der nächste Schritt sind unzählige Konsultationen der Energiekonzerne und Mitgliedstaaten. Diese und das Europaparlament müssen dem Entwurf zustimmen, sonst geht es nicht. Die unterschiedliche Gesetzeslage zur Haftung stellt die Verantwortlichen vor einige Probleme, da diese sehr unterschiedlich geregelt ist. Die deutschen Konzerne haben eine Solidarvereinbarung, doch wenn es ernst wird schaut es schlimm aus, dann ist die Katastrophe wirklich perfekt. Kein Versicherer ist bereit, der erforderlichen Deckungssumme zuzustimmen, was jedoch irgendwie verständlich sein dürfte.
Was kann Brüssel machen?
Die Bewertung der Sicherheit der Anlagen fällt in den Verantwortungsbereich der Betreiber und der dafür zuständigen nationalen Regulierungsbehörden, die Tests erfolgen auf freiwillger Basis. Die Kommission kann demzufolge keine Garantie für nuklerare Sicherheit geben, da die Verantwortung auf nationaler Ebene liegt. Es sind die Mitgliedstaaten, die für Aufbau und Umsetzung des rechtlichen Rahmens zuständig sind. Gemäß Euratom-Abkommen stehen der Kommission lediglich Vorschläge für einen einheitlichen Rechtsrahmen zu. Im Klartext: Die Kommission kann aus rechtlicher Sicht nicht zu Nachrüstungen zwingen, jedoch entprechenden politischen Druck ausüben. Es geht darum, in weitgehendem Einvernehmen ein geeignetes und dabei normiertes Follow-Up Programm für Reaktorsicherheit mitsamt verbindlichem Regelwerk für Krisenszenarien zu entwickeln und zu realisieren. Brüssel kümmert sich um das sensible Regelwerk. Die Staaten setzen es um. Der Strompreis steigt.


















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