Mittwoch 19. Juni 2013, 01:43

Energie & Ressourcen

Atomkonzerne: Wehe, es kracht!

Deutschland: Die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke geraten zunehmend unter Druck. Es fehlen die erforderlichen Rücklagen für Schadensfälle, behauptet Greenpeace. Wenn der Reaktor außer Kontrolle gerät, tun es die Finanzen auch. Der Gau ist perfekt, der Steuerzahler blutet. Was hat es damit auf sich?

Atomkonzerne: Wehe, es kracht!
Atomkonzerne: Wehe, es kracht!
Bild: Gerd Altmann/pixelio.de
Greenpeace und das Forum für Ökologisch-Soziale Markwirtschaft (FÖS) bescheren Deutschlands Atomkonzernen einen nervenaufreibenden Tag. Die Umweltaktivisten behaupten, es fehlen die erforderlichen finanziellen Rücklagen für mögliche Schadensfälle, die vorhandenen Rücklagen sind nicht insolvenzsicher angelegt. Das Geld steckt in den Unternehmen, nicht auf Sonderkonten. Das wiederum bedeutet: Falls Konzerne aufgrund von Atomunfällen zu Boden gehen, kommt einmal mehr der deutsche Steuerzahler für das Desaster zum Handkuss, obwohl er rein gar nichts dafür kann.

Handlungsbedarf für Kraftwerksbetreiber

Die Argumente sind handfest, die deutsche Regierung fordert Konzepte zur Stilllegung der Kraftwerkskomplexe, die Betreiber stehen unter Zugzwang: Doch zumindest 30 Milliarden Euro Rücklagen sind nach Meinung von Thomas Breuer, er leitet den Energiebereich bei Greenpeace, nicht insolvenzsicher veranlagt. Der ehemalige Banker kennt die Energiekonzerne mit den abgeschriebenen Kernkraftwerken als hochprofitable Gewinnmaschinen, allen voran RWE und EON. Dabei beruft er sich auf ziemlich die turbulente Wertentwicklungen der Aktien, demzufolge die Energiekonzerne hochspekulative Unternehmen sind, so T. Breuer weiter. Die vorhandenen Rücklagen schaffen, so der Experte weiter, lediglich Wettbewerbsvorteile. Jetzt ist die Bundesregierung aufgefordert, die Rückstellungen der Konzerne gründlich zu überwachen, zumal bereits der Ruf nach weiteren 10 Milliarden zusätzlicher Risikorücklage für Eventualitäten und Endlagerung zu vernehmen ist. Die Kosten für den Rückbau werden in groben Zügen auf rund 34 Millionen Euro geschätzt. Außerdem können, so wird befürchtet, die Energiekonzerne ihre Verpflichtungen gegenüber den AKW-Tochtergesellschaften kündigen und sich ganz legal abputzen.

Rendite bei Kernkraft eingebrochen

Mit Fukushima hat sich das Blatt über Nacht gewendet. Kernkraft hat sich vom strahlenden Goldesel zum unbeliebten Aschenputtel gewandelt. Mangels Rendite sind neue Atomkraftanlagen kaum finanzierbar, erst dieser Tage wurde aus Kostengründen die Planung von zwei Atomkraftwerken im Ausland eingestellt. Ursprünglich sollten rund 17 Milliarden in den Bau der neuen Brüter in Großbritannien investiert werden, doch es scheitert an einem garantierten Abnahmepreis, der die Rentabilität der Meiler gewährleistet. Die nahezu chronischen Negativmeldungen über Zwischenfälle – zuletzt aus dem AKW Philippsburg – sind ebenfalls denkbar ungeeignet, eine solide Vertrauensbasis zu schaffen, zumal auch die Rating-Agenturen mittlerweile unmissverständlich klar gestellt haben, dass weitere nukleare Risikofaktoren unerwünscht sind und mit einer reduzierten Kreditwürdigkeit geahndet werden. Und das wiederum wäre gar nicht gut fürs Geschäft, da viele Energiehändler B-Adressen meiden.   

BMU an Greenpeace und FÖS: Rückbau gesichert!

Seitens des BMU (Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) wird versichert, dass die Stilllegung und der Rückbau von Kernkraftanlagen gesichert wäre. Die Betreiber sind angehalten, angemessene Vorsorgemassnahmen zu treffen. Das beinhaltet das Stilllegungskonzept in Verbindung mit einer  Genehmigung nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz bei der zuständigen atomrechtlichen Landesbehörde. Die atomrechtliche Genehmigungsbehörde wiederum regelt die erforderlichen sicherheitstechnischen Massnahmen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik. 
Die Rückstellungen der Energieversorgungsunternehmen sind nach tagesaktueller Information aus dem BMU gedeckt. Das betrifft sowohl die Finanzierung des Rückbaus, Entsorgung der Brennelemente inklusive deren Endlagerung.

Rückstellungen nach Handelsrecht

Die Rückstellungen der Energieversorger erfolgen nach dem Handelsrecht und werden in den Bilanzen ausgewiesen und unterliegen auch in ihrer Höhe einer kontinuierlichen Überprüfung. Über gesonderte Verträge werden sie zusätzlich gegen das Insolvenzrisiko abgesichert. Das BMU schätzt das Insolvenzrisiko großer Versorgungsunternehmen zudem als eher gering ein, die Forderung nach staatlichen Fonds sei ebenfalls nichts Neues und bei Schäden gilt das Verursacherprinzip.

Die Halbwertszeit der nuklearen Stoffe liefert dennoch berechtigten Grund zur Sorge. Zwischenfälle sind leider  unvorhersehbar und niemals auszuschließen. Eine ähnliche Unvorhersehbarkeit gibt es übrigens auch bei Aktienkursen …   

 


 




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