Absatzförderung für die Agrarerzeugnisse Europas
Die Europäische Kommission hat heute eine Mitteilung mit dem Titel „Den Verbraucher auf den Geschmack bringen: eine Absatzförderungs- und Informationsstrategie mit hohem europäischem Mehrwert für die Agrarerzeugnisse Europas“ angenommen.

Bild: lebensministerium.at/Buchgraber
Erfolg des europäischen Agrarsektors
Dacian Cioloș, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, führte diesbezüglich Folgendes an: „Die Europäische Union hat alle Trümpfe in der Hand, um ihrer Wirtschaft neue Impulse zu geben und neue Wachstums- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, indem sie ihre Agrarprodukte und Lebensmittel sowohl auf dem Binnenmarkt als auch auf Drittlandmärkten aufwertet. Bereits jetzt entspricht der Exportwert dieses Sektors über 100 Mrd. EUR. Auf zunehmend offenen Weltmärkten hängt der Erfolg des europäischen Agrarsektors aber auch von seiner Fähigkeit ab, seine Marktposition zu behaupten und zu verstärken. Deshalb muss unsere Absatzförderungspolitik ambitionierter werden und wir müssen uns eine echte europäische Strategie für die Aufwertung unserer Produkte an die Hand geben.“
Diese neue Ambition findet ihren Ausdruck in vier thematischen Schlüsselzielen für die künftige Absatzförderungspolitik:
• ein echter europäischer Mehrwert;
• ansprechendere und treffsicherere Programme;
• vereinfachte und effizientere Verwaltung;
• neue Synergien zwischen den verschiedenen Absatzförderungsinstrumenten.
Diese Mitteilung ist das Ergebnis der tiefgreifenden Debatte, die im Juli 2011 auf der Grundlage eines Grünbuchs über eine Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse als Leitinitiative zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft angestoßen wurde und eine breite öffentliche Debatte entfacht hat, sowie des externen Bewertungsberichtes aus dem Jahr 2011 über die derzeitige Absatzförderungspolitik.
Hintergrund
Die geltenden EU-Vorschriften für Absatzförderung und Information im Sektor Land- und Ernährungswirtschaft reichen bis in die 1980er Jahre zurück. Sie wurden im Laufe der Jahre angepasst, um insbesondere den Gütezeichen Rechnung zu tragen, die in immer größerer Zahl eingeführt wurden. Die EU-Haushaltsmittel, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates für die Absatzförderung bereitzustellen sind, beliefen sich im Jahr 2011 auf 47 Mio. EUR und dürften für 2012 rund 55 Mio. EUR betragen.


















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