Freitag 24. Mai 2013, 08:59

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Abgeordnete fordern EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte

Das Europäische Parlament hat wiederholt einen EU-Beauftragten für Menschenrechte gefordert. Die Abgeordneten entscheiden nun über eine entsprechende Empfehlung an den Ministerrat, einen Sonderbeauftragten zu ernennen. Damit soll Europas Menschenrechtspolitik effektiver werden und mehr Aufmerksamkeit erhalten.

Abgeordnete fordern EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte
Abgeordnete fordern EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte
Bild: EC/ECHO
In einem Empfehlungsschreiben an den Rat fordern die Europäischen Abgeordneten den Posten eines EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte. Das Mandat sollte auf zweieinhalb Jahre angelegt sein und verlängert werden können.

Aufgaben

Zu den Aufgaben des Sonderbeauftragten würde unter anderem die Stärkung der Demokratie und des humanitären Völkerrechts zählen. Wichtig, so die Forderung der Abgeordneten, sei auch der Kampf gegen die Todesstrafe, für Meinungsfreiheit, Chancengleichheit von Männern und Frauen und der Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten.
Der EU-Sonderbeauftragte stünde außerdem in Kontakt mit Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen, würde Menschenrechtsdialoge leiten und Gespräche mit Nicht-EU-Staaten über Menschenrechtsthemen führen.

Erster thematischer Sonderbeauftragte

Die EU-Sonderbeauftragen (EUSB) unterstützen die Arbeit der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, und kümmern sich um spezifische Konfliktgebiete. Die EU entsendet zurzeit zehn Sonderbeauftragte wie etwa für Afghanistan, den Nahen Osten oder den Sudan. Der Menschenrechtsbeauftragte wäre der erste Sonderbeauftragten mit thematischem Schwerpunkt.
In seinem Vorschlag fordert der Spanier José Ignacio Salafranca (Christdemokraten) ein Mitspracherecht des Parlaments bei der Ernennung des Menschenrechtsbeauftragten. Gesucht werde eine Person mit ausreichend Erfahrung und ausgewiesenen Kompetenzen im Bereich der Menschenrechte. Zusätzlich sollte die Person international bekannt sein.

Die nächsten Schritte

Am 25. Juni werden die EU-Außenminister voraussichtlich über die Position entscheiden. Der Kandidat für den Posten muss sich zu einer Anhörung im Parlament einfinden, bevor es zu einer Entscheidung kommen kann.

 


 




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