Ab 1.April: Europäische Bürgerinitiativen
Brüssel setzt auf Bürgernähe: Die Europäische Kommission hat die neue Webseite für Europäische Bürgerinitiativen vorgestellt. EU-weite Bürgerinitiativen können ab 1. April gestartet werden. Die Online-Sammlung der Unterschriften erfolgt über eine Open-Source-Software. Gelebte Demokratie schafft Sympathie.

Bild: en
Brüssel sammelt Unterschriften
Ziel der Maßnahme ist es, die bei der Europäischen Bürgerinitiative beteiligten Akteure aktiv und unmittelbar zusammen zu bringen. Die Webseite ermöglicht fortan, über das Internet Unterschriften zu sammeln. Die Software dazu ist kostenlos und frei verfügbar und dient zur offiziellen Registrierung von Bürgerinitiativen. Dabei erfahren die teilnehmenden Aktivisten Wissenswertes über die Verfahrenspraxis und die angelachten Schlüsselrolle in den sozialen Medien in Verbindung mit den Europäischen Bürgerinitiativen. Eine Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedstaaten ist die erforderliche Ausgangsbasis für weitere Maßnahmen aus Brüssel, damit kann die EU-Kommission aufgefordert werden, einen geeigneten Rechtsakt vorzubereiten.
Meilenstein für die europäische Demokratie
Vizepräsident Šefčovič erörtert, mit diesem Schritt wird ein neues Kapitel im demokratischen Leben der EU aufgeschlagen. Es verschafft Bürgern nicht nur unmittelbar Gehör in Brüssel, sondern regt auch echte grenzüberschreitende Diskussionen über EU-Fragen an.
Das Prozedere in Kurzform erklärt: Ein Bürgerausschuss kann die Initiative vorlegen, dieser muss sich aus mindestens sieben EU-Bürgerinnen und –Bürgern zusammensetzen, die Einwohner von mindestens sieben verschiedenen EU-Ländern sind. Dabei werden Mitglieder des Europäischen Parlaments in Hinblick auf die Erreichung der Mindestanzahl von sieben Personen nicht mitgerechnet. Damit hat es Brüssel geschafft, eine kleine Hemmschwelle zu installieren, man will ja schließlich nicht ganz plötzlich von Initiativen überrannt werden. Gemäß Verordnung können Europäische Bürgerinitiativen ab dem 1. April 2012 eingeleitet werden.
Registrierung an strenge Kriterien gebunden
Um eine Initiative zur registrieren, müssen die Organisatoren diese in einer der EU-Amtssprachen in einem von der Kommission bereit gestellten Online-Register registrieren. Die Kommission ist verpflichtet, binnen zwei Monaten darauf zu antworten. Falls der Bürgerausschuss nicht ordnungsgemäß eingesetzt wurde oder die geplante Initiative offensichtlich des Zuständigkeitsbereichs der Kommission liegt, kann diese die Registrierung ablehnen. Dem Kriterium der Nachvollziehbarkeit wird großer Stellenwert zugesprochen, Transparenz ist gefragt.
Ist diese Hürde erst einmal überwunden, steht einer gelebten Demokratie rein theoretisch nichts mehr im Wege. #
Für Interessierte: Hier geht es zur Europäischen Bürgerinitiative













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