Freitag 18. Mai 2012, 19:25

Digitale Agenda

600 000 EUR für neues Zentrum für Medienpluralismus und -freiheit

Das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit ist in Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert, der weiter bestimmt, dass die Freiheit der Medien und ihre Pluralität geachtet werden müssen. Diese Rechte sind das Fundament jeder freien und demokratischen Gesellschaft und unverzichtbar für die demokratischen und gesellschaftlichen Werte der EU - aber leider immer in Gefahr.

V. Vike-Freiberga, N. Kroes
V. Vike-Freiberga, N. Kroes
Bild: Europ. Union
Die Europäische Kommission richtet nun mit Zuschüssen in Höhe von 600 000 EUR am Robert-Schuman-Zentrum des Europäischen Hochschulinstituts (EUI) in Florenz ein Zentrum für Medienpluralismus und ‑freiheit ein. Das Zentrum wird im Dezember 2011 eröffnet und von Professor Pier Luigi Parcu geleitet. Das EUI wurde aufgrund seiner langjährigen Erfahrung im Bereich europäischer Governance als Standort dafür ausgewählt.

Das Zentrum wird vier spezifische Tätigkeiten wahrnehmen: theoretische und angewandte Forschung (Arbeitsunterlagen, Politikstudien, Beobachtungsstelle für Medienpluralismus), Diskussionen, Aus- und Fortbildung (wissenschaftliche Seminare, Sommerkurse) und Verbreitung von Ergebnissen und Resultaten.

Es sollen neue Ideen entwickelt werden, wie eine freie und vielfältige Medienlandschaft garantiert werden kann, und wodurch die Qualität der Reflexionen über Medienpluralismus in Europa zu verbessern wäre.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission meinte bei der Ankündigung der Gründung des neuen Zentrums, die Freiheit der Meinungsäußerung beruhe zum Teil auf freien und vielfältigen Medien. Das neue Zentrum werde die wichtige Aufgabe übernehmen, Ideen zum Medienpluralismus und zur Medienfreiheit zu entwickeln und zu prüfen, in wieweit diese Ziele durch die öffentliche Debatte und Entscheidungsfindung bereichert werden können.

Diese Initiative ist ein weiterer Schritt in den Bemühungen der Kommission, den Schutz des Medienpluralismus und der Medienfreiheit in Europa zu verbessern. Festgestellt soll auch werden, ob weitere Maßnahmen auf europäischer, regionaler oder nationaler Ebene notwendig sind. Aus diesem Grund wurde durch die Kommission erst kürzlich eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Dr. Vaira Vike-Freiberga, dieses Thema betreffend, ins Leben gerufen.

Die wirksame Ausübung dieser Rechte kann von Regierungen und privaten Akteuren beeinträchtigt werden, daher sind sie steter Anlass zur Sorge.

Es ist folglich sowohl Aufgabe der Europäische Kommission als auch des Europäische Parlaments, sich aktiv darum zu bemüht, die Medienfreiheit und den Medienpluralismus aufrechtzuerhalten.

Die Kommission hat 2011 mehrere Maßnahmen ergriffen, um für die Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem EU-Recht zu sorgen. Als Beispiel ist hier der Einsatz von Kommissions-Vizepräsidentin, Neelie Kroes, zu nennen. Im Januar 2011 musste sie sich mit einigen der wichtigsten Fragen des neuen ungarischen Mediengesetzes auseinandersetzen und dessen Vereinbarkeit mit dem EU-Recht im Allgemeinen und insbesondere mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) prüfen. Die ungarische Regierung verpflichtete sich daraufhin, das neue Mediengesetz in vier Bereichen zu ändern: i) Verpflichtung zur Ausgewogenheit der Berichterstattung, ii) Herkunftslandprinzip, iii) Kennzeichnungsvorschriften und iv) anstößige Inhalte. Diese vereinbarten Änderungen wurden von der ungarischen Regierung am 7. März 2011 beschlossen.


 




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