50 Jahre deutsch-französischer Zusammenarbeits-Vertrag („Élysée-Vertrag“)
Am Tag des Erscheinens dieses Beitrages jährt sich der Abschluss des „Élysée-Vertrages“ zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland zum 50. Mal. Er beendete nicht nur die „Erbfeindschaft“ zwischen den beiden benachbarten Staaten sondern begründete zugleich auch die „deutsch-französische Achse“, den wichtigsten Impulsgeber der europäischen Integration. Nicht umsonst wurde der „Élysée-Vertrag“ in der Begründung für die Verleihung des Friedensnobelpreises an die EU am 10. Dezember 2012 ausdrücklich erwähnt.[1]

Bild: dominique cappronnier/flickr.com
Neofunktionalistischer „spill over“
Eine der dominantesten politikwissenschaftlichen Integrationstheorien ist die sogenannte neofunktionalistische „spill over“-Theorie, die grundsätzlich besagt, dass auf die wirtschaftliche Vergemeinschaftung notwendigerweise auch eine politische Zusammenarbeit folgt. Das heißt mit anderen Worten, dass ein vereinheitlichter ökonomischer „Unterbau“ einen gemeinsamen politischen „Überbau“ geradezu herbeizwingt.
An keinem anderen Beispiel der Integration von Volkswirtschaften lässt sich der „Umschlag“ von der wirtschaftlichen auf die politische Ebene so anschaulich darstellen, wie im Falle der europäischen Integration. Im II. WK noch erbitterte Feinde, kam es nur 5 Jahre nach Kriegsende auf der Basis der Vorarbeiten von Jean Monnet am 9. Mai 1950 zur Vorlage des Schuman-Adenauer-Plans, im Gefolge dessen 1951 die „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ (EGKS), die sogenannte Montanunion, als erste der drei Europäischen Gemeinschaften gegründet wurde. Bezweckte die EGKS noch, den kriegswirtschaftlich relevanten Sektor der Stahlindustrie unter die supranationale Verwaltung einer „Hohen Behörde“ zu stellen, um damit eine unkontrollierte Wiederaufrüstung der Bundesrepublik Deutschland beeinflussen zu können,[3] so verfolgte die 1957 gegründete „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ (EWG) bereits die Idee der Ausbildung eines „Gemeinsamen Marktes“ zwischen ihren sechs Gründungsstaaten. Beide Integrationszonen wurden in der Erwartung eines „spill overs“ gegründet, der sich auch überraschend schnell einstellen sollte.
Nachdem die EWG am 1. Jänner 1958 in Kraft getreten war, dauerte es lediglich ganze fünf Jahre (!), bis auf die damals bereits erreichten ermutigenden Anfänge der wirtschaftlichen Integration der politische Paukenschlag der Aussöhnung Frankreichs mit der Bundesrepublik Deutschland folgte, die durch den „Élysée-Vertrag“ fortentwickelt werden sollte.
Der „Élysée-Vertrag“ vom 22. Jänner 1963 samt Protokollen (1988)
Der als „Élysée-Vertrag“ bezeichnete Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit[4] wurde am 22. Jänner 1963 vom französischen Staatspräsidenten de Gaulle, Premierminister Pompidou und Außenminister Couve de Murville sowie vom deutschen Bundeskanzler Adenauer und Außenminister Schröder im Pariser Élysée-Palast unterzeichnet und trat mit seiner Ratifikation durch beide Vertragspartner am 2. Juli 1963 in Kraft. Ihm folgte am 5. Juli 1963 das Gründungsabkommen des Deutsch-Französischen Jugendwerks.
Zu einer gewissen Verstimmung zwischen beiden Vertragspartnern führten zwei Formulierungen in der Präambel des deutschen Zustimmungsgesetzes zum „Élysée-Vertrag“ vom 15. Juni 1963[5], da darin zum einen die enge Partnerschaft zwischen Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika, und zum anderen die Einbeziehung Großbritanniens in die Europäischen Gemeinschaften hervorgehoben bzw angeregt wurde. Beide Aussagen missfielen Präsident de Gaulle, der ja gerade die transatlantische Zusammenarbeit mit den USA nicht vertiefen wollte und auch bereits mehrfach die Beitrittsambitionen Großbritanniens zu den Europäischen Gemeinschaften mit seinem Veto frustriert hatte.
Der „Élysée-Vertrag“ wurde nur ein Mal durch zwei Protokolle geändert, die in Paris am 22. Jänner 1988 zum 25jährigen Bestehen des Vertrages unterzeichnet wurden und deren geistige Väter Bundeskanzler Helmut Kohl und Präsident François Mitterand waren. Zum einen handelte es sich dabei um das Protokoll über den „Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat“ und zum anderen um das zum „Deutsch-Französischen Finanz- und Wirtschaftsrat“.
Der „Deutsch-Französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat“ ist aus den Staats- und Regierungschefs und den Außen- und Verteidigungsministern beider Staaten zusammengesetzt, und an ihm nehmen auch der Generalinspekteur der Bundeswehr und der Generalstabschef der Streitkräfte teil. Das „Ratskomitee“ besteht aus den Außen- und Verteidigungsministern und wird vom „Deutsch-Französischen Ausschuss für Verteidigung und Sicherheit“ unterstützt. Sitz des Sekretariates beider Einrichtungen ist Paris.
Dem „Deutsch-Französischen Finanz- und Wirtschaftsrat“ hingegen gehören die Minister der Finanzen und für Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland, der Wirtschafts- und Finanzminister der Französischen Republik sowie die Präsidenten der beiden Zentralbanken an. Der Rat tritt viermal im Jahr zusammen und berichtet dem Bundeskanzler, dem Präsidenten der Französischen Republik sowie dem Premierminister der französischen Regierung über seine Tätigkeit.
Konsultations- und Kontaktpflichten
Der „Élysée-Vertrag“ war ursprünglich nicht als veritabler völkerrechtlicher Vertrag geplant, sondern sollte nur eine einfache schriftliche Auflistung der Achsen sein, auf die sich beide Länder nach ihrer Aussöhnung zur Vertiefung ihrer nunmehrigen Zusammenarbeit geeinigt hatten. Dieser Umstand erklärt auch die Kürze des Vertragstextes – der lediglich 19 Punkte umfasst – sowie die bloß rahmenhafte Formulierung und Ausgestaltung der einzelnen Vertragsbestimmungen.[6] Dem Vertrag ist eine Gemeinsame Erklärung des deutschen Bundeskanzlers und des Präsidenten der Französischen Republik über die Organisation und die Grundsätze der Zusammenarbeit[7] vorangestellt, um dem Konvolut neben seinem rein technisch-administrativen Charakter auch einen gewissen politischen Inhalt zu geben. So verweist die Gemeinsame Erklärung in ihrem zweiten Erwägungsgrund auf die „Überzeugung, dass die Versöhnung zwischen dem deutschen und dem französischen Volk, die eine Jahrhunderte alte Rivalität beendet, ein geschichtliches Ereignis darstellt, welches das Verhältnis der beiden Völker zueinander von Grund auf neugestaltet“. Allein zwischen 1870 und 1945 hatte es drei blutige Kriege zwischen Deutschland und Frankreich (1870, 1914 und 1940) gegeben, was zu einem negativen Deutschlandbild der meisten Franzosen führte.
Beim „Élysée-Vertrag“ handelt es sich um ein Rahmendokument, in dem vor allem die Hauptziele der deutsch-französischen Kooperation und die institutionell-prozeduralen Bestimmungen zu deren Verwirklichung festgelegt sind. Zum einen soll über regelmäßige Treffen auf allen politischen Ebenen der Zusammenarbeit ein gewisser Automatismus verliehen werden und zum anderen sollen die Kooperationsfelder gebündelt und auf die wichtigsten Bereiche beschränkt werden.
Der „Élysée-Vertrag“ ist in folgende drei Teile gegliedert:
I. Organisation,
II. Programm – mit den drei Sachbereichen: A. Auswärtige Angelegenheiten, B. Verteidigung und C. Erziehungs- und Jugendfragen – sowie
III. Schlussbestimmungen.
Organisation
Im Teil I. Organisation wird verfügt, dass die Staats- und Regierungschefs zur Überprüfung des vereinbarten Programms so oft es erforderlich ist, grundsätzlich aber mindestens zwei mal jährlich, zusammentreten. Die Außenminister, die mindestens alle drei Monate zusammentreten, tragen für die Ausführung des Programms in seiner Gesamtheit Sorge. Daneben treten auch die leitenden Beamten der beiden Außenministerien allmonatlich zusammen, um die Ministersitzungen vorzubereiten. Zuletzt kooperieren aber auch die diplomatischen Vertretungen und die Konsulate sowie die Ständigen Vertretungen beider Länder bei Internationalen Organisationen in Fragen gemeinsamen Interesses.
Neben dieser Zusammenarbeit in außenpolitischen Fragen haben aber auch regelmäßige Zusammenkünfte auf den Gebieten der Verteidigung, der Erziehung und der Jugend stattzufinden. Auch bei diesen Treffen sind regelmäßig die Außenminister präsent, um die Gesamtkoordinierung der Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Der Verteidigungs- und der Armee-Minister treten wenigsten einmal alle drei Monate zusammen. Im gleichen Zeitabstand treffen sich auch die beiden Erziehungsminister. Die Generalstabschefs beider Seiten treten wenigstens einmal alle zwei Monate zusammen. Der Bundesminister für Familien- und Jugendfragen trifft sich wenigsten einmal alle zwei Monate mit dem französischen Hohen Kommissar für Jugend und Sport.
Diese Fülle periodischer Treffen kann aber nicht nur als sinnvoller Sachzwang zur besseren inhaltlichen Abstimmung, sondern vor allem auch als „vertrauensbildende Maßnahmen“ im weiteren Sinn verstanden werden, kommen sich dabei doch die zuständigen Staats- und Ministerpräsidenten, Ressortminister und leitende Ministerialbeamte persönlich näher, was zu einem Abbau unter Umständen vorhandener Vorurteile und zum Aufbau eines besseren gegenseitigen Verständnisses führt. Allein unter diesem Aspekt kann diese gemeinsame Tagungsroutine nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Programm
Was Teil II. Programm betrifft, so konsultieren sich im Bereich der Auswärtigen Angelegenheiten die beiden Regierungen vor jeder Entscheidung in allen wichtigen außenpolitischen Fragen, um so weit als möglich zu einer abgestimmten Haltung zu gelangen. Diese Konsultationspflicht betrifft ua folgende Gegenstände: Fragen der EU und der GASP/ESVP; Ost-West-Beziehungen; einschlägige Abstimmungen in Internationalen Organisationen (UNO, Sonderorganisationen, NATO, Europarat, OSZE) uam. Daneben haben sich die beiden Staaten in Fragen der Entwicklungshilfe, der Wirtschafts-, Energie- und Verkehrspolitik enger abzustimmen.
Im Bereich der Verteidigung sollen deutsch-französische Institute für operative Forschung eingerichtet werden; der Personalaustausch zwischen den Streitkräften soll verstärkt werden; gemeinsame Rüstungsvorhaben und deren Finanzierung sind auszuarbeiten; uam. Den Verteidigungsministern, die alle drei Monate zusammentreffen, sind diesbezüglich entsprechende Vorschläge zu erstatten, zu deren Ausführung sie die notwendigen Richtlinien erlassen.
Im Bereich der Erziehungs- und Jugendfragen sollen sich die Kooperationsbemühungen vor allem auf den Sprachunterricht, die Frage der Gleichwertigkeit der Diplome und auf die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung konzentrieren. Es wird ein Austausch- und Förderungswerk errichtet, das durch einen Gemeinschaftsfonds finanziert wird.
Informelle „Blaesheim-Treffen“
Im Gefolge der deutschen Wiedervereinigung 1989/1990, die die Bundesrepublik zur nunmehr eindeutig stärksten Wirtschaftsmacht in Europa erstarken ließ, geriet der deutsch-französische Motor ins Stottern und musste wieder neu angeworfen werden. Dies geschah – fast vierzig Jahre nach dem Abschluss des „Élysée-Vertrages“ – durch den Abschluss des sogenannten „Blaesheim-Abkommen“[8] am 31. Jänner 2001, in dem es zu einer Neudefinierung der deutsch-französischen Beziehungen kam. Dementsprechend wurde auch ein eigenes Arbeitsprogramm konzipiert, das eine Reihe neuer bilateraler Diskussionspunkte (Erweiterungsfragen, Beitrittsbedingungen, Gemeinsame Agrarpolitik uam) umfasste.
Die wohl wichtigste Vereinbarung im Rahmen dieser Übereinkunft war die Etablierung der sogenannten „Blaesheim-Treffen“, einer informellen Zusammenkunft des deutschen Bundeskanzlers mit dem französischen Staatspräsidenten in unregelmäßigen Abständen. Von Jänner 2001 bis Jänner 2012 fanden 29 solcher Treffen[9] statt, die in kleinstem Kreis und ohne feste Tagesordnung abgehalten werden.
Gemeinsame Sitzungen der Parlamente und der Regierungen
Am 22. Jänner 2003, anlässlich der 40-Jahr – Feier der Unterzeichnung des „Élysée-Vertrages“, fand in Versailles das erste Treffen des Deutsch-Französischen Ministerrates statt, ebenso wie auch eine gemeinsame Sitzung der Assemblée Nationale und des Deutschen Bundestags. Des Weiteren wurde in den beiden Ländern erstmals je ein eigener Beauftragter für die deutsch-französische Zusammenarbeit ernannt. In Verfolg dieser Treffen wurde im selben Jahr 2003 der „Deutsch-Französische Fonds für Kulturprogramme in Drittländern“ (sogenannter „Élysée-Fonds“) geschaffen, der gemeinsame Kulturprojekte mit maximal 25.000 Euro fördert. 2011 standen diesem Fonds insgesamt 460.000 Euro an Fördergeldern zur Verfügung.
Um den 50. Jahrestag der Unterzeichnung des „Élysée-Vertrages“ zu feiern, haben beide Staaten ein „Deutsch-Französisches Jahr“ ausgerufen, in dessen Rahmen von September 2012 bis Juli 2013 zahlreiche Veranstaltungen sowohl auf offizieller, wie auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene stattfinden.
Am 22. Jänner 2013, anlässlich der 50-Jahr–Feier der Unterzeichnung des „Élysée-Vertrages“ findet im Reichstagsgebäude zum zweiten Mal eine gemeinsame Sitzung der Französischen Nationalversammlung und des Deutschen Bundestags statt, in der es erstmals auch eine einstündige Aussprache der Abgeordneten geben wird. Für Andreas Schockenhoff (CDU), den Vorsitzenden der deutsch-französischen Parlamentarierdelegation, ist diese gemeinsame Sitzung der beiden Parlamente einzigartig: „Ich kenne weltweit kein anderes Beispiel dafür“[10].
Fazit
Trotz aller Annäherungen, die im Gefolge des „Élysée-Vertrages“ in den letzten 50 Jahren zwischen Deutschland und Frankreich stattgefunden haben, unterscheiden sich beide Staaten nach wie vor in vielen Dingen grundlegend. Vor allem im Bereich der Wirtschaftspolitik, die gegenwärtig im Zuge der Finanzkrise immer mehr an Bedeutung gewinnt, bestehen paradigmatische Unterschiede. Während diesbezüglich in Frankreich der Primat der Politik über Wirtschaft und Finanzen gilt – und damit „planwirtschaftliche“ Elemente nicht ausschließt[11] – herrscht in der Bundesrepublik eindeutig die Ansicht vor, dass der Markt und auf diesem die „soziale Marktwirtschaft“ Vorrang vor politisch motivierten staatsinterventionistischen Eingriffen haben. Wenn französische Politiker daher von der Bundesrepublik, als dem Hauptprofiteur des Binnenmarktes, im Zuge der Bewältigung der Finanzkrise fordern, nicht soviel zu exportieren und dafür den Binnenkonsum zu steigern, dann ernten sie bei ihren deutschen Amtskollegen nur verständnisloses Kopfschütteln und werden mit dem Hinweis auf „den Markt“ abgespeist, der das alles ohnehin regle.
So wichtig der „Élysée-Vertrag“ für die deutsch-französische Zusammenarbeit im politischen und kulturellen Bereich auch war, so wenig hat er im Bereich der Wirtschaftspolitik vorgezeichnet, sodass es zu keiner graduellen Harmonisierung in diesem Bereich gekommen ist. Da aber auch die Gründungsverträge der EU in ihrem Artikel 121 Absatz 1 AEUV von den Mitgliedstaaten nur verlangen, ihre Wirtschaftspolitik als eine „Angelegenheit von gemeinsamem Interesse“ zu betrachten und keine strikte Harmonisierungs-, geschweige denn Integrierungs-Verpflichtung, fordern, bestehen nach wie vor gravierende Strukturunterschiede zwischen den Wirtschaftspolitiken beider Länder.
Die Euro-Krise hat die Motorfunktion der durch den „Élysée-Vertrag“ begründeten Achse Bonn-Paris zum einen im dominanten Führungsduo „Merkozy“ zwar verstärkt, zugleich aber auch dadurch abgeschwächt, dass sie zu einer schleichenden Aushöhlung der bisherigen Gemeinschaftsmethode geführt hat. Kam es bisher durch die Achse Bonn-Paris grundsätzlich stets zu einer Stärkung der supranationalen „Gemeinschaftsmethode“, so zeichnen sich bei der Bewältigung der Euro-Krise vermehrt Ansätze einer Schwächung derselben in Form einer „Re-Nationalisierung“ und Verstärkung intergouvernementaler Elemente ab. Bundeskanzlerin Merkl hat diesen Paradigmenwechsel selbst als „Unionsmethode“ bezeichnet,[12] die vor allem dadurch gekennzeichnet ist, dass im gegenwärtigen Szenario zur Bewältigung der Finanzkrise den intergouvernemental orientierten Exekutiven (Europäischer Rat und Rat) zulasten der supranationalen Kommission verstärkter Einfluss eingeräumt wird. Die desintegrative Kraft der „Unionsmethode“ wird dabei in einer literarischen Äußerung drastisch folgendermaßen geschildert: Der Weg über die Unionsmethode „könnte für die Europäische Union tödlich sein“[13].
Trotzdem kann die Behauptung aufgestellt werden, dass es die EG bzw heute die EU in der Form, wie sie sich zwischenzeitlich ausgebildet und entwickelt haben, ohne die starke Achse Bonn-Paris wohl nicht gegeben hätte. Es wäre aber auch nicht zur Einführung des Euro gekommen, da Präsident Mitterand ansonsten Bundeskanzler Kohl nicht hätte überreden können, auf die für die Bundesrepublik so wichtige deutsche Mark zu verzichten. Wenngleich Mitterand den Verzicht auf die DM geschickt mit der französischen Unterstützung für die deutsche Wiedervereinigung junktimierte, wäre BK Kohl bei einem gestörten Verhältnis zu seinem französischen Amtskollegen zu einem solchen vitalen Verzicht nicht bereit gewesen.
Alles in allem kommt dem „Élysée-Vertrag“ (1963), in Kombination mit dem „Blaesheim-Prozess“ (2001), und der durch diese Kooperationsmechanismen geförderten freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den beiden politischen Rivalen und wirtschaftlichen Schwergewichten Deutschland und Frankreich (Deutschland stellt 27% und Frankreich 20% des gesamten BIP in der Euro-Zone) aber eine singuläre Stellung im Prozess der europäischen Integration zu.
Daneben wurde aber auch die Völkerverständigung gefördert, was sich vor allem darin ausdrückt, dass das Deutsch-Französische Jugendwerk bis heute zu einem Austausch von mehr als 8 Mio. deutscher und französischer Jugendlichen geführt[14] hat und zwischenzeitlich auch über 2.200 deutsch-französische Städtepartnerschaften gegründet wurden. Weltweit sind keine zwei Staaten politisch und kulturell so eng verflochten, wie Deutschland und Frankreich es in den letzten 50 Jahren geworden sind.
Eine kleine Anekdote möge die Wichtigkeit des 50jährigen Jubiläums des „Élysée-Vertrages“ verdeutlichen. Nachdem David Cameron – wohl in Unkenntnis dieses Datums – seine europakritische Grundsatzrede über die Stellung des Vereinigten Königreichs in einem zu erneuernden Europa für den 22. Jänner 2013 in den Niederlanden – offensichtlich in Anlehnung an die denkwürdige Rede seiner Amtsvorgängerin Margaret Thatcher in Brügge im Jahr 1988 – angekündigt hatte, erhob sich in Deutschland und Frankreich ein Proteststurm und selbst im Vereinigten Königreich wurde darauf hingewiesen, „that it clashes with a major landmark in Franco-German conciliation“.[15] Daraufhin disponierte Cameron terminlich um und kündigte seine Rede bereits für den 18. Jänner 2013 in Amsterdam an. In letzter Minute wurde die Grundsatzrede dann aber neuerlich auf unbestimmte Zeit verschoben – laut offizieller Darstellung wegen des Geiseldramas in Algerien.[16]
[1] Siehe dazu Hummer, W. Verdient die Europäische Union den Friedensnobelpreis? in: EU-Infothek vom 23. Oktober 2012.
[2] Interview in der Wochenzeitung „Das Parlament“ vom 31. Dezember 2012.
[3] Demselben Zweck diente auch die am 23. Oktober 1954 aus dem „Brüsseler Pakt“ (1948) hervorgegangene, Ende Juni 2011 aber wieder aufgelöste, „Westeuropäische Union“ (WEU).
[4] BGBl. 1963 II, S. 707 ff.
[5] Gesetz zu der Gemeinsamen Erklärung und zu dem Vertrag vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit, BGBl. 1963 II, S. 705.
[6] Der deutsch-französische Vertrag von 1963, http://www.ambafrance-de.org/Der-deutsch-franzoische-Vertrag...
[7] BGBl. 1963 II, S. 706.
[8] Blaesheim ist eine elsässische Ortschaft, die bewusst für die Begründung dieses sogenannten „Blaesheimer-Prozesses“ gewählt wurde.
[10] Vgl. Burgert, J. Élysée-Vertrag - Wiedersehen in Berlin, Das Parlament Nr. 01-03 2013, vom 2. Januar 2013; http://www.das-parlament.de/2013/01-03/Themenausgabe/42263629.html
[11] In Frankreich beträgt die Staatsquote 56%, in der Bundesrepublik hingegen nur 45%. In Frankreich kommen auf 1.000 Einwohner 90 Angestellte im öffentlichen Dienst (jeder fünfte Arbeitnehmer), in Deutschland aber nur 50. Um Arbeitslosigkeit abzubauen, vor allem bei der Jugend, wurden in Frankreich 60.000 neue Stellen im öffentlichen Dienst geschaffen, in der Bundesrepublik wird hingegen ein Lehrstellenangebot unterbreitet, uam; vgl. Liminski, J. Ungleiches Doppel – Wirtschaft, Das Parlament, Nr. 01-03 2013, 2. Januar 2013.
[12] Laut offizieller Aussendung der deutschen Bundesregierung (www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2010//11/2010-11-02-merkel-bruegge.html) wurde dieser Begriff erstmals am 2. November 2010 von BK Merkel anlässlich der Eröffnung des 61. Akademischen Jahres des Europakollegs Brügge verwendet und dabei bewusst von der bisherigen „Gemeinschaftsmethode“ abgegrenzt;
[13] Sarrazin, M. – Kindler, S.-Chr. „Brügge sehen und sterben“ – Gemeinschaftsmethode versus Unionsmethode, integration, Heft 3/2012, S. 222.
[14] Woyke, W. Stark für zwei, The European, vom 21. Dezember 2012; http://www.theeuropean.de/wichard-woyke/5613-50-jahre-elysee-vertrag.
[15] Cameron’s EU speech: The only way is up?, vom 14. Jänner 2013; http://www.openeuropeblog.blogspot.co.uk/2013/01/camerons...
[16] Verschiebung wegen des Geiseldramas in Algerien. Cameron und die nichtgehaltenste Rede der EU, euractiv.de vom 18. Januar 2013.


















~Mammutzahn
Themenseite in der Süddeutschen
Viele Einschätzungen, Kommentare und Bilder sind natürlich auch in den deutschen und französischen Medien zu finden. Die Süddeutsche hat sogar eine recht informative Themenseite anzubieten:
Abrufbar unter: http://www.sueddeutsche.de/thema/Elys%C3%A9e-Vertrag !
~DerHerrRossi
Wenn Botschafter erzählen ....
Na ja, in der NZZ gehts ja im Gastkommentar der beiden Botschafter recht gemächlich zu.
Nachzulesen unter http://www.nzz.ch/meinung/debatte/der-lange-weg-zur-annaeherung-1.17953372 !
~GertiG
Vernunftehen und andere Kleinigkeiten ....
Ist ja logischerweise heute am Jahrestag ein großes Thema. Inklusive Einschätzungen und Analysen. So zB im Standdard von heute unter http://derstandard.at/1358304223147/Vernunftehen-halten-laenger !
Und danke für die Cameron - Anekdote! Der schlägt ja wirklich alles!!!
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