Freitag 24. Mai 2013, 12:05

Telekommunikation & Verkehr


151 Millionen Strafgeld für Telefonica

Das ziemlich schamlose Ausnutzen der einstigen Monopolstellung kommt der spanischen Telefónica teuer zu stehen: Das Gericht bestätigt die von der Kommission wegen Missbrauchs der beherrschenden Marktposition im Bereich der Internet-Breitbandanschlüsse verhängte Geldbusse.

151 Millionen Strafgeld für Telefonica
151 Millionen Strafgeld für Telefonica
Bild: telefonica.com
Monopolisten haben es schwer in der Union … Telefonica hat am regionalen und nationalen Markt im Bereich am Grosskundensegment mit einer unpässlichen Preispolitik die Kommission nachhaltig verärgert. Geld verdienen gut und schön, aber die Monopolstellung so zu überziehen, dass dabei der Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird, ist sicher nicht mit dem Unionsrecht zu vereinen. Die Strafe ist durchaus geeignet, eine eindeutige Botschaft an jene Unternehmen zu senden, die sich in einer ähnlichen marktdominierenden Position befinden. Die Kommission versteht in dieser Sache keinen Spaß.

Einziger Telekombetreiber mit flächendeckendem Festnetz

Bis zur kompletten Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte hatte Telefónica als einziger Telekommunikationsbetreiber im Land ein Telefonfestnetz in ganz Spanien. Die Monopolstellung war gesetzlich verankert. Unter Verwendung der ADSL-Technologie erbrachte das Unternehmen Dienstleistungen im Bereich der kompletten Breitbandtechnologie. Die Breitbandprodukte waren für den Privatkundenmarkt gedacht. Mit dem vorhandenen Festnetz stelle das Unternehmen jedoch zugleich Grosskunden-Breitbandprodukte für andere Betreiber von Telekomdiensten an, um diesen zu ermöglichen, im Bereich Breitbanddienstleistungen für Endkunden aktiv zu werden. Dabei hatten diese drei spezifische Angebote, die zur Auswahl standen. Und – wie könnte es anders sein – diese waren ganz nach den Vorstellungen der Telefónica gestaltet.

Erfolgreiche Beschwerde bei der Kommission

Am 4. Juli 2007 war es dann soweit, dass die Kommission aufgrund einer eingebrachten Beschwerde feststellte, dass von 2001 bis 2006 die Monopolstellung missbraucht wurde, Telefónica hat von den Wettbewerbern unfaire Preise im Sinne einer Kosten-Preis-Schwere zwischen den Preisen für den Endkunden-Breitbandzugang und den Preisen für Großkunden verlangt.

Telefónica blitzt ab

Die Klage Spaniens und der Telefónica auf Nichtigerklärung der Entscheidung ging daneben. Das Gericht weist die Klagen ab, da die Kommission ganz zutreffend festgestellt hat, dass die beherrschende Stellung am Markt missbraucht wurde. Dadurch wurden nebst der illegalen Preispolitik auch Schranken für den freien Marktzutritt errichtet. Ohne diese Barrieren hätte es mehr Wettbewerb und bessere Preise für Endkunden gegeben.   


 




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