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Monatliches Archiv: Februar 2018

EU – AKP-Staaten: Von der Entwicklungshilfe zur Partnerschaft Von Lomé (1975) über Cotonou (2000) zum neuen Partnerschaftsabkommen (2020)

Gestützt auf die Auswertung der Ergebnisse einer umfassenden Konsultation mit Interessenträgern aus der EU und den AKP-Staaten legte die Kommission Mitte Dezember 2017 dem Rat einen Vorschlag zur Dynamisierung der bisherigen Beziehungen zwischen der EU und den Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) vor. Die …

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Bild © CC pexels (Ausschnitt)

Kollektiver Rechtsschutz („Sammelklagen“) erneut auf dem Prüfstand Der EuGH verwirft in der Rechtssache Schrems/Facebook Ireland Ltd die Zulässigkeit von Sammelklagen

Einmal mehr war es dem österreichischen Datenschutz-Aktivisten Maximilian Schrems vorbehalten, neuerlich Bewegung in die seit über 30 Jahren in der EU diskutierte Frage des „kollektiven Rechtsschutzes“ zu bringen. Schrems brachte ab August 2011 23 Beschwerden gegen das Online-Netzwerk Facebook Ireland Ltd beim Irish Data Protection Commissioner wegen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen ein, bezüglich derer der irische Datenschutzbeauftragte einen Prüfungsbericht - der Empfehlungen an Facebook Ireland Ltd enthielt - und in weiterer Folge auch einen Nachprüfungsbericht erstellte. Zu einer definitiven Endentscheidung kam es dabei aber nicht.

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Außenministerkonferenz im Rahmen der Westbalkankonferenz Wien 2015. Foto © CC Wikimedia/Dragan Tatic

Die „Westbalkan-Strategie für eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive“ der Europäischen Kommission (2018): Sechs Leitinitiativen mit ihren Implikationen

Nachdem Jean-Claude Juncker gleich zu Beginn seiner Tätigkeit als Präsident der Europäischen Kommission vor mehr als drei Jahren jedwede Erweiterung der Europäischen Union während seiner Amtszeit kategorisch ausgeschlossen hatte, wendete sich unter dem wachsenden Einfluss Chinas, Russlands und islamischer Staaten auf dem Westbalkan das Blatt [1]. Nachdem er diesen Paradigmenwechsel bereits in seiner Rede zur Lage der Union im September 2017 angekündigt hatte, legte die Kommission Anfang Februar 2018 ihre neue Erweiterungsstrategie vor und kündigte auch ein verstärktes Engagement zugunsten der noch nicht der EU beigetretenen sechs Westbalkanländer an, deren Transformations- und Reformbemühungen unterstützt werden sollen. Das für die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) und Erweiterungsverhandlungen zuständige Mitglied der Europäischen Kommission, Johannes Hahn, wies in diesem Zusammenhang auf die geopolitisch exponierte Situation dieser Staaten hin, indem er anmerkte, dass der Westbalkan „eine von EU-Mitgliedstaaten umgebene Enklave ist“ [2], für die die Tür der Union aber offensteht. Der dabei angedachte Zeithorizont bis 2025 ist allerdings weder als feststehendes Beitrittsdatum für die am weitesten fortgeschrittenen Westbalkanstaaten Montenegro und Serbien, noch als allgemeine Zielvorgabe zu verstehen, sondern stellt lediglich einen möglichen Zeithorizont dafür dar. Ob dieser ausgenützt werden kann, wird davon abhängen, inwiefern es diesen beiden Westbalkanstaaten gelingt, vor allem die „Kopenhagener Kriterien“, aber auch die „Agenda von Thessaloniki“, zu erfüllen.

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© CC pxhere

Wie entsteht Wohlstand: Soll am „deutschen Wesen“ denn die Welt genesen?

Warum gibt es (technisches) Erfinder- und Unternehmertum vor allem auf der Nordhalbkugel - und damit Jobs und Wohlstand? Warum produzieren Afrikaner (fast) nichts, Vietnamesen aber viel – und das ohne Entwicklungshilfe?

Obwohl es eigentlich die Zukunftsfrage der Erde schlechthin ist (Stichwort „Migration“), steht sie nicht zur Diskussion: Warum bringt Baden-Württemberg hochbegabte Tüftler und tüchtige Unternehmer in großer Zahl hervor, zahlen Konzerne Mitarbeitern höchste Löhne, während dies in Gegenden wie Arabien oder Afrika nicht gelingt?

Warum meldet der arme Dorfschneiderbub Artur Fischer („Fischer-Dübel“) aus Baden-Württemberg 1.100 Erfindungen an [1], während im geldgefluteten Saudi-Arabien nichts Derartiges passiert? - Kurz: Wie entsteht Wohlstand?

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Behavior © CC BY-SA 3.0 Alpha Stock Images/The Blue Diamond Gallery/Nick Youngson (Ausschnitt)

Verschärfte Ethikregeln für die Mitglieder der Europäischen Kommission. Der neue Verhaltenskodex vom Jänner 2018

Die Mitglieder der Europäischen Kommission haben zwar ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit auszuüben, werden dabei aber zum einen von ihren eigenen (beruflichen) Ambitionen und zum anderen von dem Druck, den Lobbyisten auf sie ausüben, beeinflusst. Zur Reglementierung ersterer „Gefährdungen“ hat die Europäische Kommission eine Reihe von Verhaltenskodizes mit „Ethikregeln“ – zuletzt 2011 – erlassen, zur Hintanhaltung letzterer Probleme richtete sie eigene Registrierungs- und Transparenzsysteme für Lobby-Aktivitäten ein. Mitglieder der Kommission haben aber nicht nur in ihrer aktiven Tätigkeit die Pflicht zur Beachtung ihrer Unabhängigkeit, sondern müssen auch nach Beendigung ihrer Amtstätigkeit bei der Annahme gewisser Tätigkeiten oder Vorteile „ehrenhaft und zurückhaltend“ sein [1]. Da sich in letzter Zeit aber einige Mitglieder der Kommission nicht dementsprechend verhalten haben, verschärft die Kommission nunmehr die Ethikregeln für ihre Mitglieder und regt die Ausarbeitung eines verbindlichen Transparenz-Registers für das Europäische Parlament und die Europäische Kommission an.

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Köstinger: „Muss es im Agrarbereich wirklich ‚immer mehr, immer billiger‘ sein?“

Landwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Energie. Bergbau, Tourismus, Raumordnung und Regionalförderung: Die Kompetenzen von Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sind umfassend.  Im Interview mit der EU-Infothek erläutert die Vertraute von Bundeskanzler Sebastian Kurz, wie sie die heimischen Bauern fit für die Zukunft und Österreich wieder auf Klimaschutz-Kurs bringen will.

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Erstmalige Installierung eines politischen Dialogs und einer engen Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba. Vorläufige Anwendung des bahnbrechenden Partnerschaftsabkommens seit November 2017

Weitgehend unbemerkt ereignete sich vor wenigen Wochen eine weltpolitische Sensation: die vorläufige Anwendung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba. Kuba war der einzige lateinamerikanische Staat, mit dem die Europäische Union noch keinen bilateralen Vertrag abgeschlossen hatte. Die Kontakte zwischen beiden Seiten wurden bisher durch den Ende 1996 vom Rat beschlossenen „Gemeinsamen Standpunkt“ geregelt. Im Gefolge der Ende 2014 begonnenen Annäherungspolitik zwischen den USA und Kuba versuchte auch die EU ihre Beziehungen zu Kuba zu normalisieren und weiter auszubauen und behielt diese Politik – ganz im Gegensatz zu den USA unter Trump – bis heute bei. Dieser Umstand wird anschaulich wie folgt kommentiert: „Während die Beziehungen zwischen Kuba und den USA seit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump den Rückwärtsgang eingelegt haben, versucht sich die EU im Vorwärtsgang“ [1]. Diesem interessanten Spannungsverhältnis soll anschließend nachgegangen werden.

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